Grenzüberschreitende Reproduktionsmedizin (GRM) – IVF und ICSI im Ausland
Cross-border reproductive care (CBRC)
In Kreisen der Reproduktionsmedizin findet international gegenwärtig eine intensive Diskussion über die GRM statt. Im Juni-Heft 2010 von Fertility and Sterility ist eine Artikelserien zu dieser Problematik publiziert worden, u. a. auch von Petra Thorn aus Mörfelden zusammen mit Sandra Dill aus Australien (The role of patients' organizations in cross-border reproductive care.)
). Leider sind dieser und die anderen Artikel nur online lesbar und müssen bezahlt werden. Auch Human Reproduction befasst sich im Juniheft 2010 mit dieser Thematik:
( F. Shenfield et al., Cross border reproductive care in six European countries. )
GRM wird von Paaren aus verschiedenen Gründen in Anspruch genommen. Bei „Selbstzahlern“ können es finanzielle Gründe sein, die zu einer Behandlung im osteuropäischen Ausland Veranlassung geben. Der weitaus häufigste Grund für GRM sind jedoch gesetzliche Restriktionen im Heimatland, die in dieser Weise nicht im Ausland bestehen. Für deutsche Paare betrifft das in erster Linie die Eizellspende. In einigen europäischen Ländern ist gerade für die Oozyten-Donation eine hoch effektive Struktur aufgebaut worden, z.B. in Spanien. Die Erfolge dieser Therapie (Eizellen von jungen Spenderinnen) und auch die Zufriedenheit (und Glück) der Paare sind in der Regel hoch. In Anbetracht des reproduktionsbiologisch hohen Alters mancher Frau (über 38 Jahre) beim Wunsch der Realisierung eines immer wieder aus verschiedenen Gründen in die Zukunft verschobenen Kinderwunsches ist der Bedarf groß. In Deutschland ist die Eizell- im Gegensatz zur Samenspende verboten (EschG § 1). Es ist daher kein Wunder, dass in den ausländischen Institutionen deutsche Paare auf Deutsch sprechendes Personal treffen.
In einem früheren Sonder-Newsletter (Sonder-Newsletter Nr. 13) wurde auf die Möglichkeit der autologen Eizellspende verwiesen. Dies bedeutet, dass sich Frauen zwischen einem Alter von 35 und 38 Jahren Eizellen entnehmen lassen können, die mit dem Verfahren der Vitrifikation kroykonserviert werden können.
Viele Paare lassen sich jedoch im näheren europäischen Ausland behandeln, da in diesen Ländern auf Grund einer anderen bzw. fehlenden gesetzlichen Regelung der Reproduktionsmedizin bessere Behandlungsresultate erzielt würden. Wenn es sich um eine übliche IVF- und ICSI-Behandlung handelt (die Eizellen stammen von der Patientin selbst), ist dies nicht der Fall. Die mittleren Schwangerschaftsraten bei IVF und ICSI sind z.B. in Österreich nicht höher als in Deutschland. Sie liegen bei Frauen im Alter bis zu 35 Jahren in beiden Ländern zwischen 35 und 40% pro Behandlungszyklus. Auch der Abfall des Behandlungserfolges nach dem 35. Lebensjahr ist in beiden Ländern ähnlich.
Dass eine Behandlung z.B. in Österreich keinen Vorteil bietet, liegt an der neuen Implementation des Embryonenschutzgesetzes (EschG). Dies ist keine Aufweichung des EschG, wie der FOCUS fälschlicherweise in seiner aktuellen Ausgabe schreibt, sondern eine korrekte Lesart (Auslegung) des EschG, die die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt und den Embryonenschutz mit der Beachtung der Gesundheit von Mutter und Kind (Vermeidung unnötig vieler Behandlungen und von Drillingsschwangerschaften) vereint.
In diesem Zusammenhang sei auf folgende Publikationen verwiesen:
H.-L. Günther, J. Taupitz, P. Kaiser. Embryonenschutzgesetz. Juristischer Kommentar mit medizinisch-naturwissenschaftlichen Einführungen. Verlag W. Kohlhammer, 2008).
Bals-Patsch, M, Dittrich R, Frommel M. Wandel der Implementation des deutschen Embryonenschutzgesetzes. J Reproduktionsmed Endokrinol (2010) 7(2) 87-95
Frommel M, Taupitz, J, Ochsner A, Geisthövel F. Rechtslage der Reproduktionsmedizin in Deutschland. J Reproduktionsmed Endokrinol (2010) 7(2) 96-105
Die deutsche Reproduktionsmedizin richtet sich seit geraumer Zeit nach der in diesen Publikationen dargelegten Interpretation des EschG. Dies hat zu einem Anstieg der Schwangerschaftsrate bei IVF und ICSI in den letzten zwei Jahren um circa 40% geführt (deutsches IVF-Register (DIR) der Jahre 2005 bis 2008).
Diese moderne Interpretation des EschG wird als Deutscher Mittelweg bezeichnet, da einerseits durch strikte Vermeidung einer missbräuchlichen Verwendung von Embryonen der Embryonenschutz gewährleistet bleibt und andererseits unter Berücksichtigung des individuellen Prognoseprofils einer Patientin mit der Kultur mehrerer Embryonen sichergestellt wird, dass das reproduktionsbiologische Potential einer Patientin (eines Paares) mit dem Ziel einer effektiven Behandlung ausgeschöpft wird.
Eine ausführliche Darstellung dieser Sachverhalte wird in der neuen
(„kleinen Broschüre“) des
Kinderwunschzentrum Darmstadt geboten: